Gewerbekunde

Betriebliche Altersversorgung

Nie war die Herausforderung größer, geeignete Mitarbeiter zu finden, wie in der heutigen Zeit. Umfragen bestätigen, dass Arbeitnehmer nicht ausschließlich durch hohe Gehälter zu gewinnen sind und nicht zwingend bei großen Konzernen arbeiten wollen.

Eine Übernahme der sozialen Verantwortung durch den Arbeitgeber rückt immer mehr in den Fokus und betriebliche Sozialleistungen werden unverzichtbar, um sich die Talente von Morgen und die heutigen Experten zu sichern.

Die betriebliche Altersversorgung ist dabei nicht mehr wegzudenken und seit dem 01.01.2019 ist ein Zuschuss von 15% seitens des Arbeitgebers verpflichtend.

Für Sie als Arbeitgeber reduzieren sich durch den Zuschuss die Lohnnebenkosten und darüber hinausgehende Leistungen sind steuerlich voll abzugsfähig.

Gerne unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Erstellung einer Versorgungsordnung für die betriebliche Altersversorgung, führen Gespräche mit den Arbeitnehmern und sorgen so für die Gewinnung und Bindung neuer Mitarbeiter.