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Geschäftsführerhaftung / D&O

Was viele nicht wissen: Bei einer schuldhaften Pflichtverletzung haftet man als Geschäftsführer und Organ eines Unternehmens mit seinem kompletten Privatvermögen.

Dabei unterscheidet man grundsätzliche zwischen Ansprüchen aus dem Innenverhältnis (Unternehmen gegen versicherte Person) und dem Außenverhältnis (Dritte gegen versicherte Person).

Die D&O – Versicherung prüft die gestellten Ansprüche auf Rechtfertigung, wehrt unbegründete Ansprüche ab und zahlt berechtigte Ansprüche im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.

Für folgende Personen ist eine D&O – Versicherung ratsam: